Deutsche GmbH - Vorratsgesellschaften
Umwandlung Bargründung in Anlagevermögen
Ablauf:
- Gründung der Vorratsgesellschaft (neue GmbH) mit halbem Stammkapital (ist bereits erfolgt).
- Eintragung ins Handelsregister HRB …………(ist bereits erfolgt). Es ist keine GmbH in Gründung (i. G.) mehr.
- Notartermin wird mit dem Käufer der Vorratsgesellschaft vereinbart.
- Stammkapital wird voll eingezahlt (€ 25.000,--) (vor Notartermin).
5. Die Vorratsgesellschaft (neue GmbH), vertreten durch den bisherigen Geschäftsführer (u. Gesellschafter) Herrn XY,
kauft unmittelbar ( 15 Minuten) vor dem Notartermin (Geschäftsanteilübertragung & Geschäftsführerwechsel &
Namensänderung) das Anlagevermögen, welches dann zukünftig im Eigentum der GmbH sein soll (Baumaschinen,
Kfz, Büroeinrichtung usw.), in Höhe von ca. € 25.000,-- vom zukünftigen Gesellschafter (Personengesellschaft) und
/oder von der Alt-GmbH (evtl. wirtsch. Schieflage).
6. Die Bezahlung erfolgt per Verrechnungs-/Orderscheck der Vorratsgesellschaft (neue GmbH) in Höhe von € 25.000,--.
7. Der neue Gesellschafter (Käufer) bezahlt mit diesem Verrechnungs-/Orderscheck durch Indossament (€ 25.000,-)
und € 2.300,-- in bar (zuzügl. € 700,-- bereits entstandene Gründungskosten in bar) während des Notartermins die
Geschäftsanteile der Vorratsgesellschaft. Der Käufer ist dann alleiniger Inhaber der GmbH.
8. Die Gesellschaft hat nun ein Anlagevermögen (Kfz usw.) in Höhe von ca. € 25.000,--.
9. Der neue Geschäftsführer (Käufer) kann sofort nach dem Notartermin über das Anlagevermögen (Kfz usw.) der
GmbH verfügen.
Vorteile für den Käufer:
- Das Privatvermögen des Käufers ist geschützt.
- Trotz geringer Liquidität verfügt er über eine GmbH mit voll eingezahltem Stammkapital ( € 25.000,-- Anlagevermögen).
- Er muss im Konkursfall kein privates Kapital nachschießen.