Unser Treuhandservice (auch für Gesellschafter)
Einige Geschäftsleute wünschen Anonymität um jeden Preis. Andere wiederum haben eine Geschäftsidee, können diese aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzen.
Auch wenn Ihre "alte" Firma Konkurs / Insolvenz anmelden musste, Berufsverbot erteilt wurde oder durch oft unverschuldete, negative Schufa-Eintragungen oder Creditreform - Auskünfte kein Neustart zu schaffen ist:
- Machen Sie sich wieder geschäftsfähig ! ! !
- Die Lösung: Sie beauftragen einen Treuhänder mit der Gründung einer Limited Company
Nun, wie ist der Ablauf?
Ein Treuhänder (d.h. eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz in der EU, meist in GB hat) tritt für Sie ein, d.h. wird als Direktor (= Geschäftsführer) im englischen Handelsregister eingetragen und repräsentiert dadurch offiziell Ihre Firma.
Sie sind natürlich der Eigentümer, der sogenannte Beneficial Owner.
Der Treuhänder stattet Sie oder eine von Ihnen benannte Person mit einer Generalvollmacht (Power of Attorny) sowie einem Treuhand-Vertrag aus.
Sie oder die von Ihnen benannte Person verfügen somit uneingeschränkt über die Gesellschaft.
Forderungen aus früheren Geschäftstätigkeiten gegen Sie persönlich oder gegen Vermögenswerte Ihrer früheren Gesellschaft bleiben natürlich bestehen, Vermögen jeglicher Art kann aber in die neue Limited übertragen werden.
Sie als Gesellschafter der Limited Company haften in der neuen Geschäftstätigkeit nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Geschäftskapital der Limited Company.
Sie sichern also Ihr persönliches Vermögen ab.
Im Rahmen des Treuhänderservices haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, im Namen der neuen Limited Company ein Konto bei einer beliebigen Bank zu eröffnen, was im Falle von Bonitätsproblemen unentbehrlich ist.
Wer über das Konto verfügt entscheiden Sie, ob Sie selbst oder eine von Ihnen benannte andere oder weitere Person.
Ein Rundum-Service, der für viele Geschäftsleute sinnvoll ist, sei es um Anonymität zu wahren oder aber um die Einschränkung neuer Geschäftstätigkeiten, durch oftmals unverschuldetes Handeln in der Vergangenheit, zu umgehen.
Die Kosten für die oben beschriebene Konstellation, die in manchen Fällen sogar die einzige Möglichkeit bietet, rechtlich voll aktiv zu sein, können Sie aus unserem Komplettangebot II ersehen.
Sie können jederzeit von dem Treuhändervertrag zurücktreten, das im Voraus gezahlte Honorar wird bei Kündigung jedoch nicht erstattet. Alle Gebühren und Honorare sind im Voraus zu leisten.
Der Treuhänderservice in der oben beschriebenen Konstellation ist völlig rechtsfähig. Laut Maastricher Vertrag und auch nach deutschem Recht kann diese Konstellation überall in der Europäischen Gemeinschaft angewandt werden.
Völlige Anonymität für die eigentlichen Eigentümer ist absolut garantiert, Ihre Identität ist nirgendwo öffentlich erfasst.
Der nächste Schritt - rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin. Streng vertraulich finden wir zusammen mit Ihnen eine geeignete Struktur für Ihre Situation und drei Wochen später ist alles rechtlich und vollkommen legal geregelt.