Die englische Limited Company
Firmengründung
Die UK Limited Company ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich heute im europäischen Raum als meist optimalste Firmenkonstruktion darstellt.
Diese Gesellschaft kann in der gesamten Europäischen Union und weltweit Niederlassungen gründen und betreiben.
Liegt der Hauptsitz der Gesellschaft in Großbritannien und werden die Ent-scheidungen für die Gesellschaft hier getroffen, unterliegt die Firma dem günstigen britischen Steuerrecht.
Ist das Unternehmen als Zweigniederlassung im Inland (z.B. in Deutsch-land) tätig (die am meisten gewählte Form), dann ist es auch im Inland steuerpflichtig.
Lediglich der statuarische Verwaltungssitz befindet sich dann in Eng-land, dies ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom März 1999 (siehe entsprechender Link auf der Startseite) legalisiert und anerkannt worden.
Folgende Vorteile sind gegeben:
- sehr kostengünstige Gründung (inkl. aller Gebühren!
- freie Namenswahl, hierzu bieten wir als zugelassene Gründungsagentur eine sofortige elektronische Überprüfung des gewünschten Firmennamens im Handelsregister
- zügige Registrierung, schnelle Gründung am gleichen Tag möglich
- freie Wahl der Höhe des Stammkapitals, d.h. die Haftung kann auf 156 Euro begrenzt werden
- auf Wunsch vollste Diskretion (durch Treuhänder im Handelsregister)
Um Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept anzubieten, empfehlen wir Ihnen ein ausführliches, kostenloses Beratungsgespräch.