Steuern für eine Limited in Deutschland
Wir können, wollen und dürfen natürlich an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben und keinesfalls Rechts- oder Steuerberatung erteilen. Die Steuerangelegen-heiten werden in England wie in Deutschland am besten einem geeigneten Steuer-berater und Buchführer übertragen. Wir sind aber gern behilflich und führen mit einem Steuerberater Ihrer Wahl ein aufklärendes Gespräch über eventuelle Neuerungen.
Für eine steuerliche Behandlung kommt es darauf an, welche Art von Geschäften von wem wo getätigt werden.
Aufgrund der Eintragung im Handelsregister in England ist die Limited im Prinzip zunächst einmal in England steuerpflichtig, und zwar nach den britischen Körper-schaftssteuersätzen. Zusätzlich sind aber auch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beachten, und zwar im Falle von Deutschland eben das DBA Großbritannien / Deutschland (DBA GB / D). Wie in nahezu allen DBA's ist auch hier festgelegt, dass eine ausländische Betriebsstätte mit ihren jeweiligen Umsätzen und Gewinnen in dem Land zu versteuern ist, wo die Betriebsstätte liegt. Die deutsche Betriebsstätte einer englischen Limited müsste daher aufgrund des DBA GB / D ihre eigenen Umsätze und Einkünfte separat in Deutschland versteuern.
Entscheidend ist aber, ob eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinn überhaupt vorliegt.
Wenn es sich dabei um eine echte Zweigniederlassung (auch unselbstständig) mit einer Gewerbeanmeldung in Deutschland handelt, dürfte dies wohl meist der Fall sein. Dann werden die deutschen Umsätze und Gewinne normal in Deutschland versteuert. Die in Deutschland gezahlten Steuern werden in England angerechnet, somit fallen in England dann keine weiteren Steuern mehr an.
Handelt es sich in Deutschland aber nur um ein reines Repräsentationsbüro oder ein Warenlager der Limited, und die eigentlichen Geschäftsabschlüsse können ganz oder teilweise über ein englisches Büro der Limited abgewickelt werden, dann entfällt eine Steuerpflicht in Deutschland. Denn dann ist keine Betriebstätte im steuerlichen Sinne vorhanden und erfolgt eine alleinige Versteuerung des weltweiten Einkommens der Limited in England.